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ALGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR JAGDREISEN |
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§ 1 Abschluß eines Reisevertrages 1.
Schriftliche, mündliche oder fernmündliche Annahme eines Angebotes durch den
Kunden oder 2. den
Eingang der vom Kunden unterschriebenen Anmeldung oder Auftragsbestätigung
bei der Firma INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE oder 3. den
Eingang der 1. Zahlung des Kunden für die geplante Jagdreise bei der Firma INTERNET
JAGDSHOP N.K. HENKE Bei Buchung
einer Gruppenreise für mehrere Jäger haftet der Kunde durch Annahme des schriftlichen
Angebotes des Veranstalters gegenüber diesem für den Schaden, der dadurch
entsteht, daß ein Kunde oder mehrere Kunden die
Reise nicht antreten. § 2 Bezahlung Die
Geltendmachung weiterer Rechte von INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE entsprechend
den Regelungen über Stornierungskosten (§ 3 dieser Bedingungen) bleibt
unberührt. Anzahlungen
werden dem Kunden durch Übergabe eines Sicherungsscheines der Gouda-Versicherung verbürgt. Der Kunde hat
die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden entweder gar nicht oder
wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist § 3 Stornierungsgebühren Bei
Stornierung hat der Kunde der Firma INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE als Vermittler
die volle Bearbeitungsgebühr und die bis zur Stornierung entstandenen Kosten
zu erstatten. Bei
Stornierung weniger als 60 Tage, aber mehr als 30 Tage vor Reiseantritt, hat
der Kunde der Firma INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE die volle Bearbeitungsgebühr
und im übrigen 50 % der Vorauszahlungsrechnung zu
erstatten. Bei
Stornierung bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt sind neben der
Bearbeitungsgebühr 100 % der Vorauszahlungsrechnung vom Kunden zu zahlen. Soweit die
Firma INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE Beträge verauslagt hat und diese vom
ausländischen Jagdveranstalter zurückerhält, werden dem Kunden diese Beträge
abzüglich einer Verzinsung in Höhe von 8 % für die Dauer der Verauslagung
erstattet. Der
Kunde hat die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden entweder gar nicht
oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist § 4 Übertragung einer Reise § 5 Preisänderungen § 6 Leistungen des Vermittlers Die im Internet
enthaltenen Angaben sind für den Reisevermittler bindend. Der Reisevermittler
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Internetangaben
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. § 7 Keine Abschußgarantie Abweichende
Regelungen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. § 8 Haftungsbeschränkungen a. soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder b. soweit der
Reisevermittler für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. Der
Reisevermittler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der
Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden (zum
Beispiel Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). 3. Ein
Schadensersatzanspruch gegen den Reisevermittler ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Bei Flugreisen
gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem
Warschauer Abkommen; danach ist in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck begrenzt. Bei Schiffsreisen
gelten die Bestimmungen des HGB und des Binnenschiffahrtgesetzes,
wenn dem Reisevermittler dabei die Stellung eines vertraglichen Reeders
zukommt. § 9 Besonderheiten bei
Transporten von Waffen und Munition Mit dem
Zustandekommen eines Reiseveranstaltungsvertrages besteht zwischen INTERNET
JAGDSHOP N.K. HENKE und dem bzw. den betroffenen Kunden Einigkeit
dahingehend, dass das Fehlen der eigenen Jagdwaffe am Ort der
Jagdveranstaltung keinen Grund zur Minderung des Reisepreises bzw. zur
Kündigung der Reise darstellt. § 10 Aufhebung des
Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Dabei besteht
zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluß Einigkeit dahingehend,
dass auch Tollwut im Revier, ungewöhnliche Witterungsbedingungen
(beispielsweise außerplanmäßiges Einsetzen der Regenzeit und damit
verbundener notwendiger Abbau der Camps), Überschwemmungen, politische
Unruhen und ähnliches »höhere Gewalt« im Sinne dieser Regelung darstellt. § 11 Nicht in Anspruch
genommene Leistungen § 12 Bearbeitungsgebühr Der Kunde hat
die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden entweder gar nicht oder
wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist § 13 Eigentum an Decke
und Wildbret von erlegtem Wild § 14 Einzelzimmer § 15 Zusätzliche Leistungen § 16 Trophäeneinfuhr Insbesondere
ist die Notwendigkeit von Einfuhrerlaubnissen für solche Arten zu beachten,
die in der Liste des Washingtoner Artenschutz-Abkommens (WAA) für bedrohte
Tiere erfasst sind. Jeder Erleger ist selbst für
diese Einfuhrerlaubnisse verantwortlich, die in Deutschland beim Bundesamt
für Naturschutz und Artenschutz, Gruppe I.1, Durchführung Artenschutz,
Konstantinstraße 110 in 53179 Bonn (Telefon 0228/9543-442) beantragt werden
kann. § 17 Einfuhr von
ungegerbten Bälgen und Wildbret § 18 Jagdrechtliche
Vorschriften des Gastlandes Bei
Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd
ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen. Falls der
Kunde während der Schonzeit oder gegen das ausdrückliche Verbot des
Pirschführers bzw. Veranstalters der betreffenden Jagd oder in dessen
Abwesenheit Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuß erhoben. § 19 Ausschluß von Ansprüchen und
Verjährung Ansprüche des
Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. § 20 Bedeutung des Protokolls Diese
Protokolle dienen als Grundlage der späteren Endabrechnung. Eventuelle
Reklamationen bezüglich Jagdleistungen, Service, Verpflegung,
Trophäenvermessung oder wegen Nebenkosten müssen deswegen unbedingt im
Protokoll ausdrücklich und schriftlich vermerkt sein. Im übrigen können Ansprüche jeder Art nur geltend gemacht
werden, wenn sie unverzüglich vor Ort gemeldet wurden und auch Abhilfe
verlangt wurde. Wenn sich die Revierverwaltung vor Ort weigert,
Beanstandungen in ein Protokoll aufzunehmen, dann ist ein
Beanstandungsbericht anzufertigen, der wenigstens vom Kunden zu unterzeichnen
ist und auf den im Protokoll hingewiesen werden muss. § 21 Trophäenvermessung Bei Keilern
wird zur Ermittlung der Waffenlänge die durchschnittliche Länge beider
Gewehre genommen. Bei Mitnahme des ganzen Keilerhauptes wird die Gewehrlänge
ermittelt, indem der sichtbare Teil der Gewehre als ein Drittel der
Gesamtlänge zugrunde gelegt wird. Ausnahmen
bilden Tschechien und die Slowakei, wo nach CIC-Punkten abgerechnet wird. In
Kanada, Afrika und der Mongolei verpflichtet die Erlegung des Wildes,
unabhängig von der Trophäenstärke, zur Zahlung des Abschusspreises. Sollte der
Jäger während der letzten Pirsch einen Trophäenträger erlegen, so muss das
vor Ablauf der 24-Stunden-Frist ermittelte Gewicht ohne Abzug anerkannt
werden. Dies gilt auch für eine vorzeitige Abreise aus dem Revier. Nimmt der
Jäger das gesamte Haupt einschließlich Trophäe zwecks Anfertigung einer Dermoplastik mit nach Hause, ist im Jagdprotokoll sowohl
das Gesamtgewicht als auch das geschätzte Trophäengewicht plus
Wildbretgewicht (mit Decke) einzutragen. Das Trophäengewicht wird nach
Preisliste abgerechnet, die Differenz zum Gesamtgewicht, das Wildbretgewicht,
wird nach dem Wildbretpreis für Schalenwild abgerechnet. Eine nachträgliche
Reklamation ist auch hier ausgeschlossen. § 22 Jagdschein und
Jagdhaftpflichtversicherung Wer nie die
Jägerprüfung abgelegt hat und somit auch nicht den Nachweis über die
ordnungsgemäße Handhabung von Waffen erbringen kann, kann zwar im Ausland,
soweit dem nicht landesrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, trotzdem jagen
und dafür eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen; er muss gleichwohl
damit rechnen, daß die Versicherung im Schadensfall
nicht eintritt. § 23 Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen Auch die
etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. § 24 Gerichtsstand Für Klagen
von INTERNET JAGDSHOP N.K. HENKE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben. Auch in diesen Fällen ist der Sitz des
Reisevermittlers maßgebend. Unsere
Internet Seite ist aus vielen verschiedenen Arrangements mit vielen
verschiedenen Jagdzeiten zusammengesetzt. Deshalb werden Bedingungen und
Preise für einzelne Arrangements nur in einer bestimmten Zeitspanne, z.B. für
das jeweilige Jagdjahr, oder wie die im Angebot gemachten Angaben gültig
sein. |
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